Handlungsleitfaden soll den Einsatz von Recyclingbaustoffen unterstützen

Der jetzt vorgelegte Handlungsleitfaden Recycling-Baustoffe NRW soll dazu beitragen, die Akzeptanz des Materials zu steigern. Der Straßen- und Tiefbau-Verband Nordrhein-Westfalen hat an der Erarbeitung des Leitfadens mitgewirkt.

Pro Jahr fallen in Nordrhein-Westfalen etwa 40 Mio. t mineralische Abfälle an. Der größte Teil davon sind Bau- und Abbruchabfälle, deren Menge wegen der anziehenden Baukonjunktur sicher noch zunehmen wird. Umso wichtiger ist es, diese Rückstände nach einer Aufbereitung als Ersatzbaustoffe wieder zu nutzen. Der jetzt vorgelegte Handlungsleitfaden Recycling-Baustoffe NRW soll deswegen dazu beitragen, die Akzeptanz des Materials zu steigern. Der Straßen- und Tiefbau-Verband Nordrhein-Westfalen hat an der Erarbeitung des Leitfadens mitgewirkt und sieht darin ein Vorbild, dem andere Bundesländer folgen sollten.

Gesteinsneutrale Ausschreibung von Straßen- und Tiefbaumaßnahmen

Dies würde dann natürliche Ressourcen und den ebenso knappen Deponieraum schonen und die Kreislaufwirtschaft insgesamt fördern – alles auch wichtige politische Ziele. Vor diesem Hintergrund stellt der Handlungsleitfaden Anforderungen, Einsatzmöglichkeiten und Grundlagen der Gütesicherung von Recyclingbaustoffen übersichtlich dar. Er gibt zudem Hinweise auf die korrekte, also gesteinsneutrale Ausschreibung von Straßen- und Tiefbaumaßnahmen. Die Publikation richtet sich damit vor allem an Bauherren und die öffentlichen Verwaltungen. Bauunternehmen, die Recyclingbaustoffe zumeist im Straßen- und Erdbau einsetzen wollen, können ihn jedoch ebenso als wichtige Argumentationshilfe ihren Auftraggebern gegenüber nutzen.

Auch der Straßen- und Tiefbau-Verband verweist darauf, eine wesentliche Voraussetzung für einen verstärkten Einsatz des aufbereiteten Materials sei, dass bei ihm eine dauerhaft hohe Qualität sichergestellt sein muss. Basis dafür ist eine regelmäßige Fremdüberwachung durch staatlich anerkannte Prüfstellen, die die Kontrollen der Hersteller beziehungsweise Aufbereiter ergänzt. Beides stellt sicher, dass die Recyclingbaustoffe die erforderlichen Materialeigenschaften in gleicher Weise erfüllen wie Primärbaustoffe, aber auch die umweltbezogenen Kriterien einhalten.

RAP-Stra-Prüfstellen verlangen ein einheitliches Testat

Parallel zur Ausarbeitung des Leitfadens hat das NRW-Verkehrsministerium die Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP-Stra-Prüfstellen) verpflichtet, künftig zu jedem Prüfzeugnis für Recyclingbaustoffe ein einheitliches Testat zu erstellen. Dieses gibt übersichtlich Hersteller, Bezeichnung und Verwendungsmöglichkeiten des Materials an. Die bislang unterschiedlichen Testate hatten häufig Unsicherheiten bei den Auftraggebern von Baumaßnahmen zur Folge. Alle fortlaufend überwachten Recyclingbaustoffe werden zudem in einer vom Ministerium regelmäßig aktualisierten Liste veröffentlicht. Auch dies soll einen Impuls darstellen, dass insbesondere kommunale Bauherren noch konsequenter dem Gedanken der Kreislaufwirtschaft folgen. Das aufbereitete Material dürfe nicht länger bei Baumaßnahmen ausgeschlossen werden. Der Handlungsleitfaden kann kostenlos bei den baugewerblichen Verbänden bezogen werden. 

Weitere Informationen: www.bgv-nrw.de